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   BVerwG, 22.12.1995 - 9 B 589.95   

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https://dejure.org/1995,13532
BVerwG, 22.12.1995 - 9 B 589.95 (https://dejure.org/1995,13532)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1995 - 9 B 589.95 (https://dejure.org/1995,13532)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1995 - 9 B 589.95 (https://dejure.org/1995,13532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Folter als Indiz für den politischen Charakter einer Repressionsmaßnahme - Folter als Maßnahme unmittelbar oder mittelbar staatlicher Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1995 - 9 B 589.95
    Die Beschwerde ist unbegründet; die behauptete Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195, wo allerdings die hier einschlägige Passage der Begründung nicht abgedruckt, sondern auf die wörtlich übereinstimmenden Ausführungen im Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - <BVerwGE 67, 184 insbesondere S. 193 f.> verwiesen wird) und zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) besteht nicht.

    Schließlich besteht auch die behauptete Abweichung vom Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315 ff.) nicht.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1995 - 9 B 589.95
    Die Beschwerde ist unbegründet; die behauptete Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195, wo allerdings die hier einschlägige Passage der Begründung nicht abgedruckt, sondern auf die wörtlich übereinstimmenden Ausführungen im Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - <BVerwGE 67, 184 insbesondere S. 193 f.> verwiesen wird) und zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) besteht nicht.

    Zwar ist nach dem Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - a.a.O. die Anwendung von Folter häufig ein Indiz für den politischen Charakter dieser Repressionsmaßnahme.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1995 - 9 B 589.95
    Die Beschwerde ist unbegründet; die behauptete Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195, wo allerdings die hier einschlägige Passage der Begründung nicht abgedruckt, sondern auf die wörtlich übereinstimmenden Ausführungen im Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - <BVerwGE 67, 184 insbesondere S. 193 f.> verwiesen wird) und zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) besteht nicht.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Politisch motivierte Foltermaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1995 - 9 B 589.95
    Das Berufungsurteil weicht ferner auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 198.86 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 69) ab.
  • BVerwG, 08.11.2002 - 1 B 20.02

    Vergewaltigung durch staatliche Sicherheitskräfte als grundsätzlicher Ausdruck

    Dass auch im Fall von Folter oder Vergewaltigung eine solche Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal erforderlich ist, um den Eingriff als politische Verfolgung zu qualifizieren, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1989 2 BvR 958/86 BVerfGE 81, 142, 151; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 BVerwG 9 C 36.83 BVerwGE 67, 184, 193, und Beschluss vom 22. Dezember 1995 BVerwG 9 B 589.95 ).
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